Rechtsgebiete:
Steuerrecht und Steuerstrafrecht

Im Steuerstrafrecht gelten im Gegensatz zum sonstigen Strafrecht eine Vielzahl von besonderen Vorschriften und Besonderheiten.
Steuerliches Recht ist kompliziert und oft nicht so leicht zu durchschauen. Zu den unzähligen Gesetzen und Urteilen kommen jetzt aufgrund der Verstrickungen der globalen Finanzmärkte verstärkt auch internationale Bestimmungen hinzu.
Mein Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen Strategien zu entwickeln zur Vermeidung der Hauptverhandlung, soweit schon ein Ermittlungsverfahren läuft, ansonsten sollte die Vermeidung des Ermittlungs- und Strafverfahrens vorrangiges Ziel sein.
Gerne übernehme ich für Sie die Kommunikation mit den Steuerbehörden und gegebenenfalls den Instanzen der Strafverfolgung.
Bei drohender Steuerfahndung oder wenn steuerstrafrechtliche Konsequenzen drohen, sollten Sie umgehend auf mich zukommen. Warten Sie nicht !!
Weiterhin gehören zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten die Beratung und Vertretung hinsichtlich steuerlicher Ausgestaltung in Ihrer Vermögensplanung, das Steuerverfahrensrecht sowie das Steuerrecht im Allgemeinen.
Gestalten Sie aktiv Ihre finanzielle Sicherheit und Unabhängigkeit für die Zukunft. Bei der zunehmenden Komplexität steuerrechtlicher Belange ist eine rechtzeitige, kompetente Unterstützung eines erfahrenen Anwalts ausschlaggebend. Genau dies biete ich Ihnen.