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Steuerrecht und Steuerstrafrecht ...
Im Steuerstrafrecht gelten im Gegensatz zum sonstigen Strafrecht eine Vielzahl von besonderen Vorschriften und Besonderheiten.
Mein Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen Strategien zu entwickeln zur Vermeidung der Hauptverhandlung, soweit schon ein Ermittlungsverfahren läuft, ansonsten sollte die Vermeidung des Ermittlungs- und Strafverfahrens vorrangiges Ziel sein.
Gerne übernehme ich für Sie die Kommunikation mit den Steuerbehörden und gegebenenfalls den Instanzen der Strafverfolgung.
Bei drohender Steuerfahndung oder wenn steuerstrafrechtliche Konsequenzen drohen, sollten Sie umgehend auf mich zukommen. Warten Sie nicht !!
Weiterhin gehören zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten die Beratung und Vertretung hinsichtlich steuerlicher Ausgestaltung in Ihrer Vermögensplanung, das Steuerverfahrensrecht sowie das Steuerrecht im Allgemeinen. ... mehr
Warum sollten Sie zu mir kommen?
Auf Grund meiner Spezialisierung kann ich Sie umfassend im Bereich des Steuerrechts vertreten. Qualität ist mein höchster Anspruch. Ich vertrete Sie nur in einem Rechtsgebiet, in dem ich langjährige Erfahrungen gesammelt habe und über entsprechendes Fachwissen verfüge. Bei schwierigen Fragen aus angrenzenden Rechtsgebieten greife ich auf ein Netzwerk erfahrener Anwälte in der Kanzlei zurück.
Problembereiche (Auszug)
Steuerstrafrecht, Steuerfahndung, strafbefreiende Selbstanzeige nach Steuerhinterziehung, Betriebsprüfung, Bankengeheimnis, Verfahren vor dem Finanzgericht, Amtsgericht, Landgericht. Unternehmensverkauf und -übergang, Juristische Bewertung der steuerlichen Behandlung Ihrer Kapitalerträge.
